Reit- und Fahrverein Effringen e.V.

Da in unseren Reitstunden derzeit noch freie Plätze verfügbar sind, hat der Ausschuss im Mai 2019 entschieden, dass versuchsweise bis Ende 2019 auch externe Reiter sowie Vereinsmitglieder, die keine aktive Anlagennutzung angemeldet haben, diese zu bestimmten Konditionen zur Teilnahme am Reitunterricht nutzen dürfen:

 

1. Externe Reiter (ohne Mitgliedschaft im RFV Effringen)

Externe Reiter dürfen gegen eine Gebühr von 10,00 € pro Nutzung und Pferd die Anlage innerhalb von Reitstunden nutzen.

Die zusätzlich zu diesem Betrag erhobene Reitstundengebühr in den Vereinsstunden beträgt 15,00 € pro Springstunde und 12,00 € pro Dressurstunde.

Unterricht/Lehrgang bei externen Ausbildern ist direkt bei diesen zu bezahlen.

Das Angebot ist auf maximal 12 Teilnahmen am Unterricht im Jahr 2019 beschränkt.

 

2. Vereinsmitglieder, die keine aktive Anlagennutzung angemeldet haben

Vereinsmitglieder, die keine aktive Anlagennutzung angemeldet haben, dürfen gegen eine Gebühr von 10,00 € pro Nutzung und Pferd die Anlage innerhalb von Reitstunden nutzen. 

Die zusätzlich zu diesem Betrag erhobene Reitstundengebühr in den Vereinsstunden beträgt 10,00 € (ermäßigt) bzw. 11,00 € pro Springstunde und 6,00 € (ermäßigt) bzw. 8,00 € pro Dressurstunde.

Unterricht/Lehrgang bei externen Ausbildern ist direkt bei diesen zu bezahlen.

Das Angebot ist auf maximal 12 Teilnahmen am Unterricht im Jahr 2019 beschränkt; ab der 7. Teilnahme müssen 5 Arbeitsstunden im Jahr 2019 geleistet werden.

 

Auf der Hauptversammlung am 22. Februar 2019 wurden Änderungen hinsichtlich der von jedem aktiv die Anlage nutzenden Vereinsmitglied zu leistenden Arbeitsstunden beschlossen. Bitte beachtet die aktuelle Regelungen!

Gemäß des Beschlusses der Hauptversammlung sind im Jahr 2019 folgende Arbeitsstunden zu leisten:

  • Mitglieder zwischen 16 und 70 Jahren: 28 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit 10,- € abgerechnet.
  • Mitglieder zwischen 15 und 16 Jahren: 10 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit 5,- € abgerechnet.
  • Mitglieder unter 14 Jahren: 5 Stunden pro Jahr (durch Eltern oder Großeltern). Nicht geleistete Stunden werden mit 5,- € abgerechnet.

Ein Übertrag aus dem vergangenen bzw. ins folgende Kalenderjahr ist nicht möglich.

Nach vorheriger Absprache mit dem Ausschuss können Arbeitsstunden von anderen Personen abgeleistet werden.

Eine Unterbrechung der aktiven Anlagennutzung wird bei der Berechnung der Pflichtstunden nur dann berücksichtigt, wenn diese Unterbrechung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten eintritt und zuvor dem Vereinskassierer schriftlich gemeldet wurde. Pro angefangenem Monat sind 2 Stunden zu leisten.

Alle geleisteten Arbeitsstunden müssen innerhalb von 4 Wochen von einem Ausschussmitglied durch Unterschrift auf der Arbeitskarte bestätigt werden. Nicht unterschriebene Arbeitsstunden gelten als nicht geleistet. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden zu Beginn des Folgejahres 10 € berechnet.

Das Formular zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden kann hier heruntergeladen werden.

 

Wer gerne außerhalb von Arbeitseinsätzen Arbeitsstunden ableisten möchte, kann jederzeit ein Ausschussmitglied ansprechen. Beinahe immer gibt es auf unserer Anlage etwas zu tun, wie z.B. Bodenpflege in Hallen und auf dem Platz, Rasenmähen, fegen, Fenster putzen, Stangen streichen und, und, und. Meldet euch bitte, wenn ihr helfen wollt!

Bei trockenen Witterungsverhältnissen darf der Springplatz ab sofort genutzt werden! Bitte Absammeln der Pferdeäpfel nach Ende der Nutzung nicht vergessen. Danke!

Wir gratulieren herzlich unserem Vereinsmitglied Desiree Gall-Funk, die sich in der Saison 2018 den dritten Platz in der Kreismeisterschaftswertung des Pferdesportkreises Nordschwarzwald in der Disziplin Springen (Leistungsklasse 3) sicherte und dafür jetzt vom PSK Nordschwarzwald geehrt wurde.

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