Reit- und Fahrverein Effringen e.V.

Gemäß des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.03.2025 sind im Jahr 2025 folgende Arbeitsstunden zu leisten:

  • Mitglieder zwischen 17 und 70 Jahren: 20 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit 10,- € abgerechnet.
  • Mitglieder zwischen 15 und 16 Jahren: 10 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit 5,- € abgerechnet.

Die Arbeitskarten sind selbständig zu führen. Alle geleisteten Arbeitsstunden müssen innerhalb von 4 Wochen von einem Ausschussmitglied unterschrieben werden, welches die Arbeitsstunden persönlich bezeugen kann. Nicht (rechzeitig) unterschriebene Arbeitsstunden gelten als nicht geleistet.

 

Das Formular zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden kann hier heruntergeladen werden.

Eine Unterbrechung der aktiven Anlagennutzung wird bei der Berechnung der Pflichtstunden nur dann berücksichtigt, wenn diese Unterbrechung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten eintritt und dies zuvor dem Vereinskassierer schriftlich gemeldet wurde. Pro angefangenem Monat sind 2 Stunden zu leisten.

 

 

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