03.02.2025
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung des Reit- und Fahrverein Effringen im Schwarzwald e.V.
Datum: Samstag, 08. März 2025
Uhrzeit: 18:30 Uhr
Ort: Krone Wildberg
Tagesordnung
1. Eröffnung der Versammlung durch die 1. Vorsitzende
2. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Vorstands
a) 1. Vorsitzende
b) Kassenführerin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Anträge
a) Mitgliedsbeiträge
b) Anlagennutzungsgebühr
c) Arbeitsstunden
d) Hallenpflegeplan/ Gebühren nicht geleistete Dienste
7. Neuwahlen
a) 1. Vorsitzender
b) Kassenführer
c) Kassenprüfer
d) Sportwart
e) Anlagenwart
8. Ehrungen
9. Verschiedenes
In Abstimmung mit der Krone Wildberg ist der Ablaufplan zum Essen folgendermaßen: Bevor die Versammlung startet, wird das Essen aufgenommen und dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Pause eingelegt um gemeinsam zu essen.
Anträge zur Hauptversammlung müssen bis spätestens Freitag, 14.02.2025 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden (Jennifer Strutz, Hauptstraße 15, 72218 Wildberg-Effringen, Tel. 01726215559, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) eingereicht werden.
Jennifer Strutz Annika Braun
1. Vorsitzende Schriftführerin
Anträge der Vorstandschaft an die Hauptversammlung
Vorstandschaft und Ausschuss stellen folgende Anträge an die Versammlung:
Antrag a
Bestätigung der Beiträge
Die Beiträge für 2025 bleiben wie im vergangenen Jahr:
Aktiv: € 50,--
Passiv: € 25,--
Jugendliche: € 30,--
Kind: € 15,--
Familie: € 100,--
Die Vorstandschaft bittet um Bestätigung der Beiträge für das Jahr 2025
Antrag b
Bestätigung der Anlagennutzungsgebühr
Die Gebühr für die Anlagennutzung im Jahr 2025 beträgt 30 € pro Monat und Pferd.
Die Vorstandschaft bittet um Annahme des Antrags
Antrag c
Festlegung der Arbeitsstunden für 2025
Im Jahr 2025 sind folgende Arbeitsstunden zu leisten:
17-70 Jahre:
--> 20 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit je 10,- € abgerechnet
15-16 Jahre:
--> 10 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit je 5,- € abgerechnet
Diese Regelung gilt immer ab dem Jahr in dem man das angegebene Alter erreicht.
Die Arbeitskarten sind selbstständig zu führen und innerhalb von 4 Wochen nach den geleisteten Stunden von einem Ausschussmitglied zu unterschreiben, welches die Arbeitsstunden persönlich bezeugen kann. Nicht rechtzeitig unterschriebene Arbeitsstunden gelten als nicht geleistet.
Die Vorstandschaft bittet um Annahme des Antrags.
Antrag d
Hallenpflegeplan
Der Hallenpflegeplan wird von uns im Namen aller aktive reitenden Mitglieder ab 14 Jahren gefüllt. Die Aufgaben und Zeiträume sind für die Mitglieder verbindlich. Falls ein vorgegebener Termin nicht eingehalten werden kann, hat das Mitglied selbstständig für Ersatz zu sorgen, welcher seine Pflichten übernimmt. Die geleisteten Arbeiten müssen durch Unterschrift auf dem Hallenpflegeplan bestätigt werden.
Pro nicht geleistetem Hallendienst werden 30,- € in Rechnung gestellt. Dabei gilt ein nicht unterschriebener Hallenpflegeplan als nicht geleistet.
Die Vorstandschaft bittet um Annahme des Antrags