Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung des Reit- und Fahrverein Effringen im Schwarzwald e.V.
Datum: Samstag, 28. März 2020
Uhrzeit: 19:30 Uhr
Ort: Krone Wildberg
Tagesordnung
1. Eröffnung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden
2. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
3. Berichte des Vorstands
a) 1. Vorsitzender
b) Kassenführerin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Anträge
a) Mitgliedsbeiträge
b) Anlagenbenutzungsgebühr
c) Arbeitsstunden
d) Hallenpflegeplan
7. Neuwahlen
a) 2. Vorsitzender
b) Schriftführer
c) Turnierbeauftragter
d) Anlagenwart
e) Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
8. Ehrungen
9. Verschiedenes
Anträge zur Hauptversammlung müssen bis spätestens Freitag, 07.03.2020 schriftlich beim 1. Vorsitzenden (Jürgen Stickel, Höhenstr. 17, 72213 Altensteig-Hornberg
Tel: 0174/3223415 email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) eingereicht werden.
Die unterzeichneten Arbeitskarten für 2019 bitte bis 01.03.2020 bei Annika Braun, Breiteweg 18, 72218 Wildberg abgeben, in den Briefkasten an der Halle werfen oder zur Hauptversammlung mitbringen.
Anträge der Vorstandschaft an die Hauptversammlung
Antrag a: Jährliche Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge für 2020 bleiben wie im vergangenen Jahr:
Aktiv: € 50,--
Passiv: € 25,--
Jugendliche: € 30,--
Kind: € 15,--
Familie: € 100,--
Antrag b: Anlagenbenutzungsgebühr
Die Gebühr für die Anlagennutzung beträgt 30 € pro Monat und Pferd.
Antrag c: Arbeitsstunden und Gebühr für nicht geleistete Arbeitsstunden
Im Jahr 2020 sind folgende Arbeitsstunden zu leisten:
16 – 70 Jahre: 28 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit je 10,- € abgerechnet.
14 – 15 Jahre: 10 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit je 5,- € abgerechnet.
Unter 14 Jahre: 5 Stunden pro Jahr durch Eltern oder Großeltern. Nicht geleistete Stunden werden mit je 5,- € abgerechnet.
Arbeitskarten sind selbstständig zu führen und innerhalb von 4 Wochen nach den geleisteten Stunden von einem Ausschussmitglied zu unterschreiben, welches die Arbeitsstunden persönlich bezeugen kann. Nicht rechtzeitig unterschriebene Arbeitsstunden gelten als nicht geleistet.
Antrag d: Hallenpflegeplan und Gebühr für nicht geleistete Hallendienste
Der Hallenpflegeplan wird von uns mit Namen aller aktiv reitenden Mitglieder ab 14 Jahren gefüllt. Die Aufgaben und Zeiträume sind für die Mitglieder verbindlich. Falls ein vorgegebener Termin nicht eingehalten werden kann, hat das Mitglied selbstständig für Ersatz zu sorgen, welcher seine Pflichten übernimmt. Die geleisteten Arbeiten müssen durch Unterschrift auf dem Hallenpflegeplan bestätigt werden.
Pro nicht geleisteten Hallendienst werden 30,- € in Rechnung gestellt. Dabei gilt ein nicht unterschriebener Hallenpflegeplan als nicht geleistet.