Reit- und Fahrverein Effringen e.V.

Auf der Hauptversammlung am 22. Februar 2019 wurden Änderungen hinsichtlich der von jedem aktiv die Anlage nutzenden Vereinsmitglied zu leistenden Arbeitsstunden beschlossen. Bitte beachtet die aktuelle Regelungen!

Gemäß des Beschlusses der Hauptversammlung sind im Jahr 2019 folgende Arbeitsstunden zu leisten:

  • Mitglieder zwischen 16 und 70 Jahren: 28 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit 10,- € abgerechnet.
  • Mitglieder zwischen 15 und 16 Jahren: 10 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit 5,- € abgerechnet.
  • Mitglieder unter 14 Jahren: 5 Stunden pro Jahr (durch Eltern oder Großeltern). Nicht geleistete Stunden werden mit 5,- € abgerechnet.

Ein Übertrag aus dem vergangenen bzw. ins folgende Kalenderjahr ist nicht möglich.

Nach vorheriger Absprache mit dem Ausschuss können Arbeitsstunden von anderen Personen abgeleistet werden.

Eine Unterbrechung der aktiven Anlagennutzung wird bei der Berechnung der Pflichtstunden nur dann berücksichtigt, wenn diese Unterbrechung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten eintritt und zuvor dem Vereinskassierer schriftlich gemeldet wurde. Pro angefangenem Monat sind 2 Stunden zu leisten.

Alle geleisteten Arbeitsstunden müssen innerhalb von 4 Wochen von einem Ausschussmitglied durch Unterschrift auf der Arbeitskarte bestätigt werden. Nicht unterschriebene Arbeitsstunden gelten als nicht geleistet. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden zu Beginn des Folgejahres 10 € berechnet.

Das Formular zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden kann hier heruntergeladen werden.

 

Wer gerne außerhalb von Arbeitseinsätzen Arbeitsstunden ableisten möchte, kann jederzeit ein Ausschussmitglied ansprechen. Beinahe immer gibt es auf unserer Anlage etwas zu tun, wie z.B. Bodenpflege in Hallen und auf dem Platz, Rasenmähen, fegen, Fenster putzen, Stangen streichen und, und, und. Meldet euch bitte, wenn ihr helfen wollt!

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